Welche Nebenkosten muss ich als Mieter zahlen?

Welche Nebenkosten muss ich als Mieter bezahlen?
Diese Frage über die Nebenkosten bei Mietobjekten, hat sich vermutlich schon jeder Mieter irgendwann einmal gestellt. Ich möchte euch heute eine kleine Checkliste mit den wesentlichen Kostenarten an die Hand geben, wo ihr schnell und einfach nachschauen könnt welche Nebenkosten euer Vermieter auf euch umlegen darf.

Grundsätzlich gilt:
Wer eine Nebenkostenpauschale in seinem Mietvertrag festgelegt hat, hat kein Anrecht auf eine Nebenkostenabrechnung.
Wurde eine Nebenkostenvorauszahlung vereinbart, gibt es umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten.

Kurz gesagt: Umlagefähig = Mieter muss zahlen
Die Nebenkostenabrechnung muss der Vermieter bis zum 31.12 des Folgejahres erstellt haben. Versäumt er dieses und sendet die Abrechnung mit Nachzahlungsforderung erst später, braucht ihr diese nicht zu bezahlen. Anders schaut es aus, wenn ihr von eurem Vermieter eine Rückerstattung zu erwarten habt, hier kommt er nicht so einfach raus, diese muss vom Vermieter erstattet werden auch zwei, drei oder vier Jahre nach dem Verbrauchsjahr.

Welche Nebenkosten muss ich als Mieter zahlen? Mietnebenkosten - Betriebskosten
Mietnebenkosten – Betriebskosten

Umlagefähige Kosten

  • Grundsteuer
  • Wasser / Abwasser
  • Miete und Wartung der Wasserzähler
  • Kosten einer Wasseraufbereitungsanlage
  • Legionellenprüfung
  • Heizung oder Wärmelieferung
  • Schornsteinfeger
  • Heizungswartung
  • Miete und Wartung für Wärmemengenzähler
  • Treppenhausreinigung
  • Gartenpflege
  • Kosten für Beleuchtung der Gemeinschaftsräume
  • Sach- und Haftpflichtversicherung
  • Hausmeister
  • Kosten für Kabel oder Antennenanlage
  • Aufzug
  • Schädlingsbekämpfung
  • Müll
  • Miete Rauchwarnmelder

Nicht Umlagefähig

  • Verwaltungskosten
  • Beiratsentschädigung
  • Gerichts und Anwaltskosten
  • Kapitalertragsteuer
  • Rücklagenzuführungen
  • Versicherungen wie z.B. Hausrat, Rechtschutz

Die gesetzliche Grundlage für die Abrechnung von Mietverträgen

Die Nutzung von Wohnungen oder Häusern zu Wohnzwecken, ist in der Regel vertraglich vereinbart. Allgemein unterliegen solche Mietverträg dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Hier ist das gesamte Kapitel 2 den Mietverträgen gewidmet. Der Paragraph 556 BGB räumt Vermietern dann das Recht ein, die Nebenkosten der Vermietung an den Mieter weiterzugeben.
Ergänzend dazu wurde im November 2003 die Betriebskostenverordnung erlassen, zum 01. Januar 2014 trat sie in Kraft. Aktualisiert wurde sie noch einmal im Jahr 2012. Die Verordnung gilt für alle Mietverträge, die nach dem 1. Januar 2004 abgeschlossen sind. Für alle Verträge mit einem früheren Vertragsabschluss können abweichende Regelungen gültig sein, daher müssen die einzelnen Vereinbarungen der Mietverträge genau geprüft werden.