Vermieter Zustimmung bei Haustieren

Die Vermieter Zustimmung bei Haustieren ist sehr ratsam.

Haustiere gehören für viele Menschen zum Leben dazu und sind auch in zahlreichen Wohnungen und Häusern anzutreffen. Während Hauseigentümer in der Regel wenig Bedenken haben, ob die Anschaffung eines Haustiers zulässig ist, sollten Mieter vorher besser ihren Vermieter um Erlaubnis fragen.

Die Frage, ob Tiere in der Mietwohnung erlaubt sind, hängt grundsätzlich von den Vereinbarungen im Mietvertrag ab. Sehr oft ist festgelegt, das zur Haustierhaltung die Zustimmung des Vermieters notwendig ist. Deshalb ist es ratsam, dass ein Mieter, der ein Haustier halten möchte, immer zuerst den Vermieter konsultiert. Der Vermieter muss dabei die Interessen aller Mietvertragsparteien, Wohnungseigentümer der WEG und der Nachbarn berücksichtigen. Allerdings darf er die Genehmigung zur Haltung von Hunden und Katzen nicht willkürlich verweigern.

Für bestimmte Kleintiere wie Wellensittiche, Zierfische, Meerschweinchen oder Hamster ist in der Regel keine vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich. Allerdings sollte die Anzahl der Tiere in einem angemessenen Verhältnis zur Wohnungsgröße stehen, da eine übermäßige Anzahl an Tieren den eigentlichen Zweck der Wohnung beeinträchtigen kann. Urteil des Amtsgerichts Menden (Az: 4 C 286/13) festgestellt wurde.

Exotische Tiere, wie Schlangen, Spinnen, Skorpione oder Echsen, sind ebenfalls im Hinblick auf Zustimmung und Artgerechtigkeit in der Mietwohnung zu berücksichtigen. Giftige Tiere oder solche, die eine Gefahr für andere Mieter darstellen könnten, muss der Vermieter in der Regel nicht erlauben.

Der Vermieter hat das Recht, seine Zustimmung zur Tierhaltung zu widerrufen, wenn triftige Gründe dafür vorliegen. Dazu könnten beispielsweise wiederholte Beschwerden anderer Mieter über das Tier oder andauernde Belästigungen durch das Haustier zählen.

Mieter sollten sich generell rücksichtsvoll verhalten, wenn sie Haustiere in der Wohnung halten. Hunde sollten nicht unkontrolliert herumlaufen und andere Nachbarn nicht belästigen. Hausordnungen, die die Freiheit von Haustieren in den Außenanlagen einschränken, gilt es immer zu beachten.

Fazit: Wenn Mieter Haustiere in ihrer Mietwohnung halten möchten, ist es wichtig, die Regelungen im Mietvertrag zu beachten und vorher die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Rücksichtnahme gegenüber anderen Mietern und Nachbarn ist entscheidend, um ein harmonisches Zusammenleben zu gewährleisten.

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