Mieterpflichten im Überblick

Die wichtigsten Mieterpflichten für ein reibungsloses Mietverhältnis.
Mieter haben nicht nur viele Rechte, sondern auch ein paar Pflichten. Diese Pflichten sollten beachtet werden, damit das Mietverhältnis reibungslos verläuft. Hier sind die wichtigsten Mieterpflichten im Überblick.

Die Mietkaution

Zu Beginn des Mietverhältnisses muss der Mieter, sofern vertraglich vereinbart, eine Mietkaution zahlen. Die Höhe der Kaution beträgt maximal drei Monatsmieten. Der Mieter kann die Kaution in drei gleichen Raten innerhalb der ersten drei Mietmonate zahlen. In der Praxis bevorzugen Vermieter jedoch oft Mietinteressenten, die die Kaution in einer Summe entrichten.

Pünktliche Mietzahlungen

Eine der Hauptpflichten des Mieters ist die regelmäßige und pünktliche Zahlung der Miete. Die Überweisung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats angewiesen sein. Bei wiederholten Mietrückständen oder unpünktlichen Zahlungen riskiert der Mieter eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.

Mängel sofort melden.

Mieter sind verpflichtet, dem Vermieter Mängel in der Wohnung unverzüglich zu melden. Unterlässt der Mieter dies und es entstehen Folgeschäden, kann er zum Schadensersatz verpflichtet werden. (§536c BGB)

Die Hausordnung einhalten.

Rücksichtnahme auf andere Hausbewohner ist eine weitere wichtige Pflicht. Besonders Lärm sollte vermieden werden. Während Kinderlärm in der Regel geduldet werden muss, sind laute Feiern und Musik in Disco-Lautstärke nicht akzeptabel. Auch das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus ist nicht erlaubt und kann bei schweren Verstößen zu einer Kündigung führen.

Die Heizpflicht

Mieter müssen die Heizung in ihrer Wohnung ausreichend betreiben, um Schäden wie Schimmelbildung oder eingefrorene Rohre zu vermeiden. Bei Vernachlässigung dieser Pflicht kann der Mieter haftbar gemacht werden.

Einbauten und Untermieter

Größere Umbauten in der Mietwohnung bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Dies gilt auch für das Einziehen von Untermietern. Kleinere Änderungen wie das Streichen der Wände können ohne Rückfrage vorgenommen werden. Der Vermieter kann jedoch verlangen, dass bei Auszug der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird.

Die Schönheitsreparaturen.

Schönheitsreparaturen
Der Vermieter ist gesetzlich für den Erhalt der Mietsache verantwortlich. Im Mietvertrag kann jedoch vereinbart werden, dass der Mieter Schönheitsreparaturen übernimmt. Mieter sollten prüfen, ob die Renovierungsklausel im Mietvertrag wirksam ist. Unwirksame Klauseln entbinden den Mieter von der Renovierungspflicht.

Pflichten bei der Wohnungsübergabe

Für Reparaturen aufgrund normalen Verschleißes ist der Vermieter zuständig. Bei übermäßigem Verschleiß, etwa wenn ein neuer Teppichboden schon nach kurzer Zeit stark abgenutzt ist, muss der Mieter die Kosten tragen.

Pflichten bei der Wohnungsübergabe.

Bei Auszug muss der Mieter die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben. Enthält der Mietvertrag eine wirksame Schönheitsreparatur-Klausel, ist der Mieter zur Durchführung dieser Arbeiten verpflichtet, sofern sie fällig sind. Ansonsten reicht eine besenreine Übergabe der Wohnung aus.

Fazit

Die Einhaltung dieser Mieterpflichten ist entscheidend für ein harmonisches Mietverhältnis. Mieter sollten sich ihrer Verantwortlichkeiten bewusst sein und diese gewissenhaft erfüllen, um Konflikte mit dem Vermieter zu vermeiden.
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