Lastenausgleichsgesetz, Zwangsabgaben von Immobilien an den Staat.

Die Pandemie hat die Staatskassen schwer belastet. Mithilfe des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) greift man auf ein älteres Gesetz zurück um die entstandenen Kosten beziehungsweise die Löcher in den Kassen zu stopfen. Nun sollen vor allem Immobilienbesitzer herangezogen werden, um die Staatskassen wieder zu füllen. Das Lastenausgleichsgesetz (LAG) macht das möglich.

Aber was ist wirklich dran an diesen Aussagen die derzeit in den sozialen Medien heiß diskutiert werden? Soll es ab 2024 wirklich eine Zwangshypothek auf Immobilien geben? Müssen Immobilienbesitzer jetzt um ihre Eigentumswohnung, ihr Haus oder ihre Kapitalanlage bangen? Sind Immobilienmakler verpflichtet die Höhe des Lastenausgleiches in Immobilienanzeigen zu veröffentlichen?

Nein, derzeit brauchen Immobilienbesitzer nicht um ihre Immobilien bangen. Es ist auch nicht vorgesehen eine Zwangshypothek zu erwirken um die, durch die Corona-Pandemie entstandenen finanziellen Löcher in den Staatskassen wieder zu füllen. Außerdem müssen Immobilienmakler in den Verkaufsanzeigen für Wohnungen und Häuser keine Angabe über eventuelle Lastenausgleiche machen.

Falsche Meldungen über den Lastenausgleich.

Grund dieser Falschmeldungen war vermutlich die Verabschiedung des “Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung – (SGB XIV)” im Jahr 2019, welches zum 01.01.2024 in Kraft treten soll. Die am 12. Dezember 2019 beschlossene Reform des Entschädigungsrechts hat den Zweck, bisherige Gesetze zu Entschädigungstatbeständen zusammenzufassen und zu modernisieren, da es immer weniger Betroffene von kriegsbedingten Ausgleichszahlungen gibt. Ein Aspekt des neuen Gesetzes ist die Entschädigung von Impfgeschädigten. Hier wurde dann bei einigen Berichtverfassern nun das Lastenausgleichsgesetz, ins Spiel gebracht. Das Lastenausgleichsgesetz welches im Jahr 1952 Inkraft getreten ist findet heute jedoch in dieser Form keine Anwendung.

Lastenausgleichsgesetz (LAG)

Was ist das Lastenausgleichsgesetz? 

Im August 1952 wurde das Gesetz über den Lastenausgleich beschlossen. Es hatte zum Ziel, deutsche Bürger, die im Zusammenhang des Zweiten Weltkriegs große Vermögensverluste erlitten hatten, finanziell zu entschädigt beziehungsweise gleichzeitig den Wiederaufbau zu unterstützten. Vorbild hierfür war das Lastenausgleichsgesetz in Finnland, welches nach der Vertreibung der Finnen aus Karelien in Kraft trat. Mithilfe des LAG wurde eine Vermögensumverteilung beschlossen: Deutsche, die nach dem Krieg noch über ein hohes Sachvermögen verfügten, hatten eine Lastenausgleichsabgabe in Höhe von 50 Prozent des berechneten Vermögenswertes zu zahlen. Betroffen davon waren vielfach Immobilienbesitzer. Die Zahlung konnte auf 30 Jahre verteilt werden. Die Höhe der zu leistenden Zahlung orientierte sich jedoch an dem Wert der Immobilie von 1948.

Wird es einen neuen Lastenausgleich geben?

Das Lastenausgleichsgesetz besteht weiterhin. Impfgeschädigte oder andere im Zuge der Corona-Krise Geschädigte sollen jedoch nicht durch einen Lastenausgleich beziehungsweise eine Vermögensabgabe entschädigt werden. Die im 2019 beschlossene Reform des Entschädigungsrechts entspricht nicht dem Lastenausgleich. Entschädigungszahlungen für Menschen mit Impfschäden sollen aus staatlichen Mitteln finanziert. Dies ist in § 60 Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt und wird nach Zustandekommen der Reform im Jahr 2024 in §§ 24 und 135 des neu geschaffenen SGB XIV zu finden sein.

Die im Internet verbreiteten Gerüchte über die Zwangszahlungen für Immobilieneigentümer sind falsch! 

Möchtest du wissen wieviel deine Immobilie Wert ist und was du als Lastenausgleich zahlen müsstest? Dann bewerte doch deine Immobilie gleich hier.