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Grundsteuererklärung für ein Haus in Niedersachsen.

Wie ich bereits in dem Blockbeitrag „Grundsteuererklärung für eine Eigentumswohnung“ angekündigt habe, finden sie hier nun den Beitrag zur Grundsteuererklärung für ein Haus in Niedersachsen. In diesem Beitrag möchte ich ihnen wieder vereinfacht erklären, wie sie die Grundsteuererklärung für ein Haus in Niedersachsen abgeben. Auch diese musst bis zum 01.01.2023 bei ihrem zuständigen Finanzamt in elektronischer Form übermittelt werden. Für die elektronische Datenübermittlung steht ihnen das Portal ELSTER zur Verfügung. Hier wären wir bei der ersten Hürde. Sollte ihnen das schon zu viel sein, fragen sie um Hilfe bei ihren Kindern, Enkelkinder oder Eltern holen. Alternativ wird Ihr Steuerberater die Grundsteuererklärung für Sie abgeben können.
WICHTIGER HINWEIS: Wir sind Immobilienmakler in Hannover und Region. Wir verkaufen Immobilien, bewerten Immobilien und wir vermieten Immobilien. Jedoch geben wir keine Grundsteuererklärung für die Immobilien anderer oder unserer Kunden ab. Auch übernehmen wir keine steuerrechtliche Beratung. Wenden sie sich dazu immer an ihren Steuerberater.
Bei ELSTER registrieren und die Grundsteuererklärung für ein Haus abgeben.
Sollten Sie sich noch nicht bei ELSTER registriert haben, ist das ihre erste Aufgabe. Gehen sie auf www.elster.de und erstellen Sie ein Benutzerkonto. Klicken Sie auf den Button „Benutzerkonto erstellen“ und folgen Sie der Anleitung. Nach ca. 1 bis 2 Wochen ist der Registrierungsvorgang komplett abgeschlossen und sie können sich der Grundsteuererklärung widmen. Nutzen Sie die Zeit um folgende Unterlagen zu beschaffen. Sie benötigen das Benachrichtigungsschreiben vom Finanzamt, den Grundbuchauszug oder den Kaufvertrag und die Wohn- und Nutzflächenberechnung. Sollte die Flächenangaben für die Garagen oder ein Gartenhaus fehlen, müssen sie diese Flächen ausmessen und ermitteln.

Nun kommen wir auch schon zu der Grundsteuererklärung für das Haus in Hannover / Niedersachsen. In diesem Bespiel, geben wir die Grundsteuererklärung für ein (erfundenes) Haus mit 140 m² Wohnfläche auf einem Grundstück von 1250 m² ab. Auf dem Grundstück befindet sich ein schönes Gartenhaus mit Terrasse und einer Nutzfläche von 20 m². Auch drei große Garagen wurden nachträglich auf das Grundstück gebaut. Die Fläche der Garage beträgt 52 m². Das Haus befindet sich in der Beispielstr. 321 A in 30159 Hannover und wurde um 2002 erbaut. Eigentümer dieser Immobilie ist das Ehepaar Lisa und Max Musterpaar, zu je gleichen Teilen.
Grundsteuererklärung für ein Haus – Formulare
Melden sie sich mit Ihren Daten bei ELSTER an. Auf der linken Seite unter „Formulare & Leistungen“ klicken sie auf „Alle Formulare“ dann in der rechten Spalte auf „Grundsteuer“ und dann auf „Niedersachsen“.

Im Anschluss sehen Sie eine Seite mit allgemeinen Hinweisen zur Grundsteuererklärung, lesen sie sich diese durch und scrollen etwas nach unten zu dem Button „weiter“. Sie gelangen auf die Seite Datenübernahme, in unserem Beispiel haben wir noch keine Daten hinterlegt und Klicken auf den Butten „Ohne Datenübernahme fortfahren“

Jetzt befinden sie sich auf der Seite zur Anlagenauswahl, für das Haus müssen sie das Häkchen bei Hauptvordruck (NiGrSt 1) und Anlage Grundstück (NiGrSt 2) auswählen und mit „Weiter“ bestätigen.

Nun öffnet sich die Startseite des Formulars. Das Datum 01.01.2022 ist bereits vorgegeben und soll beziehungsweise darf nicht verändert werden. In dem Feld „Aktenzeichen“ geben sie nun das Aktenzeichen aus dem Schreiben vom Finanzamt an. Dieses Schreiben haben sie vermutlich Ende Mai bis Anfang Juni von Ihrem Finanzamt erhalten. Nun klicken auf „Nächste Seite“

Hauptvordruck für die Grundsteuererklärung
Es öffnet sich die Seite Hauptvordruck (NiGrSt1). Hier sehen sie nun eine Übersicht zu den Teilseiten. Jetzt nur nicht nervös werden. Wir benötigen hier für das Haus mit Gartenhäuschen und Garage nur Punkt 1 bis 3. Hier können sie ganz einfach auf „Nächste Seite klicken.

Angaben zur Feststellung. Hier ist unter „Grund der Feststellung“ die „Hauptfeststellung“ anzuklicken und unter der Spalte „Art der wirtschaftlichen Einheit“ sollten sie nun die Zeile „bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)“ auswählen. Mit einem Klick auf „Nächste Seite bestätigen.

Nun sind wir bei Punkt 2 – Lage des Grundstücks, hier tragen Sie die Adressdaten der Immobilie ein. Die Anschrift wurde ihnen in dem Schreiben vom Finanzamt zur Abgabe für die Grundsteuererklärung genannt. Bestätigen Sie die Eingabe mit „Nächste Seite“

weiter mit Punkt 3 – Angaben zum Eigentümer. Da es sich in unserem Beispiel um das Ehepaar Musterpaar handelt, ist die Zeile „4 Ehegatten / eingetragene Lebenspartner auszuwählen. Sollten sie die Immobilie allein besitzen, wählen Sie „0 Alleineigentum einer natürlichen Person“ aus.

Wählen Sie dann im unteren Bereich den Button „Eigentümer/in bzw. Miteigentümer/in hinzufügen“ aus.

Personenbezogene Daten
Es öffnet sich das Fenster zur Eingabe der personenbezogenen Daten. Hier tragen Sie nun Ihre Daten ein. WICHTIG, sollten sie nicht in dem Haus wohnen, weil sie es vermieten, tragen sie hier nicht die Adresse des Hauses ein, sondern ihren Namen und ihre Anschrift.
In Zeile 29 bis 23 wird Ihre Steuernummer und ihre Steuer-ID benötigt. Die Steuernummer finden Sie auf dem Bescheid der Einkommensteuer. Die Steuer ID finden Sie in dem oben genannten Schreiben vom Finanzamt oder aber auch auf dem Bescheid der Einkommensteuer. Da es sich in bei diesem Vorgang um das Haus der Eheleute geht, welche zu gleichen Teilen im Grundbuch eingetragen sind, tragen sie in Zeile 30 bitte Zähler 1 Nenner 2 ein. Bei mehreren Miteigentümern tragen Sie Zähler 1 (das sind Sie) und Nenner 2 (das sind die Gesamteigentümer/innen) ein. Handelt es sich beispielsweise um 4 Miteigentümer, ist der Nenner logischerweise mit 4 zu benennen. Bestätigen sie die Eingabe mit dem Button Eigentümer/in bzw. Miteigentümer/in übernehmen.

Nachdem sie die Daten bestätigt haben, gelangen sie zurück auf die Seite 3 – Angaben zum Eigentümer. Sollten Sie nun einen weiteren Miteigentümer / eine weitere Miteigentümerin hinzufügen müssen, wiederholen Sie den oben beschriebenen Vorgang. Sind dann alle Eigentümer/innen eingetragen, geht es mit dem Button „Nächste Seite“ weiter.

Die nächsten Punkte
4 – Grundsteuerbefreiung
5 – Ergänzende Angaben zur Grundsteuer
6 – Empfangsvollmacht
7 – Mitwirkung entfallen in unserem Beispiel.
Klicken sie sich hier einfach durch bis zu der Seite Anlage Grundstück (NiGrSt 2). Jetzt sehen wir wieder die Teilseiten dieser Anlage. Wir benötigen hier nur Punkt 1 und 2. Klicken Sie dazu auf den Button „Nächste Seite“

Grundsteuererklärung, der Grund und Boden
Jetzt werden 1 – Angaben zum Grund und Boden benötigt. Klicken sie nun auf den Button „Gemeindebezogene Aufstellung hinzufügen“.

Auf dieser Seite wählen Sie die Gemeinde aus, in der die Immobilie liegt und klicken im Anschluss auf die Schaltfläche „Flurstücksbezogene Daten hinzufügen“

Hier kommen wir nun zu den Daten der Immobilie. Jetzt wird ein Grundbuchauszug oder der Kaufvertrag und die Bauunterlagen benötigt. Fast alle hier geforderten Daten sind in mindestens einer dieser Unterlagen zu finden. WICHTIG: In Zeile 4 tragen sie die gesamte Grundstücksgröße ein, hier wird nicht nach der Größe der Immobilie gefragt. In der Zeile 6 tragen Zähler 1 und Nenner 1 ein. Haben sie diese Maske ausgefüllt, übernehmen sie die Daten mit einem Klick auf den Button „Flurstücksbezogene Daten Übernehmen“

Jetzt befinden wir uns auf der Seite „Gemeindebezogene Aufstellung“, die vorher eingegebenen Daten sollten nun hier in erscheinen.
ACHTUNG: Sind in Ihrem Grundbuchauszug oder dem Kaufvertrag mehrere Flurstücks-Nummer verzeichnet, müssen sie diese auch angeben. Wiederholen sie dazu den einfach den vorherigen Schritt, indem sie auf den Button „Flurstücksbezogene Daten hinzufügen“ klicken.
Kontrollieren sie die Angaben und bestätigen Sie die Eingabe mit einem Klick auf den Button „Gemeindebezogen Aufstellung übernehmen“.

Inzwischen befinden wir uns wieder auf der Seite 1 – Angaben zum Grund und Boden. In unserem Beispiel können wir hier noch einmal die Gemeinde und Flurstücksnummer/nummern sehen und prüfen. Mehr müssen wir hier nicht tun. Fahren wir fort mit einem Klick auf den Button „Nächste Seite“

Angaben zu Gebäude / Gebäudeteilen
Der Punkt 2 – Angaben zu Gebäude / Gebäudeteilen. Nun geht es um die Flächenangaben der Gebäude. In unserem Beispiel sind das 140 Wohnfläche, 60 m² Keller beziehungsweise Nutzfläche, ein Gartenhaus mit 20 m² und die Garagen mit 52 m². Klicken hier auf den Button „Gebäude / Gebäudeteil hinzufügen“, die Eingabemaske hier ist recht einfach gehalten. Die notwendigen Daten hierzu kennen Sie aus dem FF oder finden sie in der Wohn- und Nutzflächenberechnung wie auch in den Bauunterlagen. Sofern Sie nun die Daten ihrer Immobilie eingegeben haben, bestätigen Sie die Eingabe mit „Gebäude / Gebäudeteil übernehmen“.
Wichtiger Hinweis
Sollten sich auf dem Grundstück weitere Gebäude befinden müssen diese auch angegeben werden.
Garagen, die in räumlichem Zusammenhang zur Wohnnutzung (z. B. angebaute oder freistehende Garage auf dem Grundstück) stehen, bleiben bei der Ermittlung der Gebäudeflächen bis zu einer Fläche von 50 m² (Freibetrag) unbeachtet.
Nebengebäude, die in räumlichem Zusammenhang zur Wohnnutzung stehen, bleiben bis zu einer Fläche von 30 m² (Freibetrag) bei der Ermittlung der Gebäudeflächen unbeachtet. Ein Nebengebäude kann beispielsweise eine Scheune oder ein Gartenhaus sein.
Hinweis: Der jeweilige Freibetrag wird nicht automationsunterstützt abgezogen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Ermittlung Ihrer Flächen.
Beispiel 1: Gartenhaus (20 m²) abzüglich Freibetrag (30 m²) = zu berücksichtigende Fläche (-10 m²) -> Eintragung entfällt.
Beispiel 2: Garage (57 m²) abzüglich Freibetrag (50 m²) = zu berücksichtigende Fläche (7 m²) -> Es sind 7 m² im Feld Nutzfläche unter der Bezeichnung Garage einzutragen.
Nun befinden wir uns wieder auf der Seite Punkt 2 – Angaben zu Gebäude / Gebäudeteilen. Die im Vorfeld eingegebenen Gebäudedaten sehen wir hier nun in Kurzfassung. Diese noch einmal prüfen! Wenn alle Gebäude beziehungsweise Gebäudeteile eingetragen sind, bestätigen wir die Eingabe mit „Nächste Seite“.

Die folgenden Angaben können wir in unserem Beispiel unbeachtet lassen und jeweils mit dem Klick „Nächste Seite“ überspringen.
Gemeint sind hier:
3 – Angaben bei Vollständiger Grundsteuerbefreiung
„Nächste Seite“
4 – Angaben bei einheitlicher und vollständiger Grundsteuerermäßigung
„Nächste Seite“
5 – Zusätzliche Angaben bei Grundsteuerermäßigung
„Nächste Seite“
6 Herrichtung für steuerbefreite Zwecke
„Nächste Seite“
7 Zivilschutz
„Nächste Seite“
8 Zusätzliche Angaben bei neuem Wohnungs-/Teileigentum
„Nächste Seite“
9 Gebäude auf fremden Grund und Boden / Erbpacht
„Alles Prüfen“
Jetzt haben sie es fast geschafft. Das System wird ihnen nun verraten, ob es irgendwo irgendeinen Fehler gefunden hat. Sollten Fehler erkannt worden sein, sehen sie in der linken Spalte welche Fehler das sind. Direkt über diese Fehlermeldung können sie die Fehler auch beheben.
Sollte im Prüfmodus alles passen, klicken sie auf „Weiter“

Grundsteuererklärung für ein Haus einreichen.
Formular absenden:
Hier sehen sie erneut eine Zusammenfassung ihrer gemachten Angaben. Prüfen sie diese erneut und geben Sie im Anschluss ihre Grundsteuererklärung mit einem letzten Klick auf die Schaltfläche ABSENDEN ab. Das Formular ist nun auch in ihrem ELSTER-Portal hinterlegt.
Das war es dann auch schon.
Ich hoffe, ich konnte ihnen das Thema Grundsteuererklärung für ein Haus etwas nahebringen. Nehmen sie sich dazu etwas Zeit und folgen sie der Anleitung, dann merken auch sie, das die Abgabe zur Grundsteuererklärung nicht so kompliziert ist, wie es erscheint. WICHTIGER HINWEIS: Wir geben keine Grundsteuererklärungen für andere oder Kunden ab und übernehmen keine steuerrechtliche Beratung. Wenden sie sich dazu immer an ihren Steuerberater.
HINWEIS: Wir sind Immobilienmakler in Hannover und Region. Wir bewerten Immobilien, verkaufen Immobilien und wir vermieten Immobilien. Auch geben wir keine Grundsteuererklärung für die Eigentumswohnung andere oder unserer Kunden ab. Wir übernehmen auch keine steuerrechtliche Beratung. Wenden sie sich dazu immer an ihren Steuerberater.