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Grundsteuererklärung für eine Eigentumswohnung.

In diesem Beitrag möchten wir ihnen vereinfacht erklären, wie sie die Grundsteuererklärung für eine Eigentumswohnung in Niedersachsen abgeben. Diese musst bis zum 01.01.2023 bei ihrem zuständigen Finanzamt in elektronischer Form übermittelt werden. Für die elektronische Datenübermittlung steht ihnen das Portal ELSTER zur Verfügung. Hier wären wir bei der ersten Hürde die es zu überwinden gilt. Sofern sie es nicht hinbekommen, ein Onlinekonto bei einem Versandhaus selbst anzulegen, sollten Sie sich Hilfe bei ihren Kindern, Enkelkindern oder Eltern holen. Alternativ wird Ihr Steuerberater die Grundsteuererklärung für ihre Eigentumswohnung für Sie abgeben können.
WICHTIGER HINWEIS: Wir sind Immobilienmakler in Hannover und Region. Wir verkaufen Immobilien, bewerten Immobilien und wir vermieten Immobilien. Jedoch geben wir keine Grundsteuererklärung für die Eigentumswohnung anderer oder unserer Kunden ab. Auch übernehmen wir keine steuerrechtliche Beratung. Wenden sie sich dazu immer an ihren Steuerberater.
Wie sie die Grundsteuererklärung für ein Haus mit Garten und Garage in Niedersachsen abgeben, erklären wir in einem weiterem Blockbeitrag.
Für die Grundsteuererklärung bei ELSTER registrieren.
Sollten Sie sich noch nicht bei ELSTER registriert haben, ist das ihre erste Aufgabe. Gehen sie auf www.elster.de und erstellen Sie ein Benutzerkonto. Klicken Sie auf den Button „Benutzerkonto erstellen“ und folgen Sie der Anleitung. Nach ca. 1 bis 2 Wochen ist der Registrierungsvorgang komplett abgeschlossen. Sie können sich nun der Grundsteuererklärung widmen. Nutzen Sie die Zeit um folgende Unterlagen zu beschaffen. Sie benötigen das Benachrichtigungs-Schreiben vom Finanzamt, den Grundbuchauszug oder den Kaufvertrag, die Wohnflächenberechnung der Wohnung, eventuell die Teilungserklärung.

Kommen wir nun zur Grundsteuererklärung für eine Eigentumswohnung in Hannover / Niedersachsen.
In diesem Beispiel, geben wir die Grundsteuererklärung für eine (erfundene) 80 m² Eigentumswohnung in der Beispielstr. 123 A in 30159 Hannover ab. Sie sind Alleineigentümer der Wohnung Nummer 5. Die Wohnung hat 500 von 10.000 Miteigentumsanteilen. Sie befindet sich auf einem Gesamtgrundstück von 1950 m².
Los geht es mit der Grundsteuererklärung
Melden sie sich mit Ihren Daten bei ELSTER an. Auf der linken Seite unter „Formulare & Leistungen“ klicken sie auf „Alle Formulare“. Dann in der rechten Spalte auf „Grundsteuer“. Und dann auf „Niedersachsen“.

Im Anschluss sehen Sie eine Seite mit allgemeinen Hinweisen zur Grundsteuererklärung. Lesen sie sich diese durch und scrollen etwas nach unten zu dem Button „weiter“. Sie gelangen auf die Seite Datenübernahme. In unserem Beispiel haben wir noch keine Daten hinterlegt. Klicken sie auf den Butten „Ohne Datenübernahme fortfahren“

Jetzt befinden sie sich auf der Seite zur Anlagenauswahl. Für ihre Eigentumswohnung müssen sie das Häkchen bei Hauptvordruck (NiGrSt 1) und Anlage Grundstück (NiGrSt 2) auswählen und mit „Weiter“ bestätigen.

Nun öffnet sich die Startseite des Formulars. Das Datum 01.01.2022 ist bereits vorgegeben und soll beziehungsweise darf nicht verändert werden. In dem Feld „Aktenzeichen“ geben sie nun das Aktenzeichen aus dem Schreiben vom Finanzamt an. Dieses Schreiben haben sie vermutlich Ende Mai bis Anfang Juni von Ihrem Finanzamt erhalten. Nun klicken sie auf „Nächste Seite“

Grundsteuererklärung der Hauptvordruck
Es öffnet sich die Seite Hauptvordruck (NiGrSt1). Hier sehen sie nun eine Übersicht zu den Teilseiten. Jetzt nur nicht nervös werden. Wir benötigen für die Eigentumswohnung nur Punkt 1 bis 3. Hier können sie ganz einfach auf „Nächste Seite klicken.

Angaben zur Feststellung. Hier ist unter „Grund der Feststellung“ die „Hauptfeststellung“ anzuklicken. In der Spalte „Art der wirtschaftlichen Einheit“ sollten sie nun die Zeile „bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)“ auswählen. Mit einem Klick auf „Nächste Seite bestätigen.

Jetzt geht es um Punkt 2 – Lage des Grundstücks. Hier tragen Sie die Adressdaten der Wohnung ein. Die Adresse wird auch in dem Schreiben vom Finanzamt genannt. Bestenfalls kennen sie ihre Wohnungsnummer. Wenn nicht, suchen sie diese eben schnell in der Teilungserklärung. Alternativ finden sie die Wohnungsnummer auch auf einer Hausgeldabrechnung. Bestätigen Sie die Eingabe mit „Nächste Seite“

Und schon sind wir bei 3 – Angaben zum Eigentümer. Da es sich in unserem Beispiel um Alleineigentum handelt, ist die Zeile „0 Alleineigentum einer natürlichen Person“ auszuwählen. Sollte die Immobilie ihnen und ihrer Partnerin / ihrem Partner oder Ehegattin / Ehegatten gehören, wählen Sie bitte die Zeile 4 Ehegatten / eingetragene Lebenspartner.

Wählen Sie dann im unteren Bereich den Button „Eigentümer/in bzw. Miteigentümer/in hinzufügen“ aus.

Personenbezogene Daten
Es öffnet sich das Fenster zur Eingabe der personenbezogenen Daten. Hier tragen Sie nun Ihre Daten ein. WICHTIG, sollten sie nicht in der Wohnung wohnen, weil sie diese zum Beispiel vermieten, tragen sie hier nicht die Adresse der Wohnung ein, sondern ihren Namen und ihre Anschrift.
In Zeile 29 bis 23 wird Ihre Steuernummer und ihre Steuer-ID benötigt. Die Steuernummer finden Sie auf dem Bescheid der Einkommensteuer. Die Steuer ID finden Sie in dem oben genannten Schreiben vom Finanzamt oder aber auch auf dem Bescheid der Einkommensteuer. Da es sich bei diesem Vorgang um IHRE Einheit dreht, tragen sie in Zeile 30 bitte Zähler 1 Nenner 1 ein. Bei mehreren Miteigentümern tragen Sie Zähler 1 (das sind Sie) und Nenner 2 (das sind die Gesamteigentümer/innen) ein. Handelt es sich um 4 Miteigentümer, ist der Nenner logischerweise mit 4 zu benennen. Bestätigen sie die Eingabe mit dem Button Eigentümer/in bzw. Miteigentümer/in übernehmen.

Nachdem sie die Daten bestätigt haben, gelangen sie zurück auf die Seite 3 – Angaben zum Eigentümer. Sollten Sie nun einen weiteren Miteigentümer / eine weitere Miteigentümerin hinzufügen müssen, wiederholen Sie den oben beschriebenen Vorgang. Sind nun alle Eigentümer/innen eingetragen, geht es mit dem Button „Nächste Seite“ weiter.

Die nächsten Punkte
4 – Grundsteuerbefreiung
5 – Ergänzende Angaben zur Grundsteuer
6 – Empfangsvollmacht
7 – Mitwirkung
Entfallen in unserem Beispiel.
Klicken sie sich hier einfach durch bis zu der Seite Anlage Grundstück (NiGrSt 2).
Hier sehen wir wieder die Teilseiten dieser Anlage. Wir benötigen hier nur Punkt 1 und 2. Klicken Sie dazu auf den Button „Nächste Seite“

Angaben zum Grund und Boden für die Grundsteuererklärung
Jetzt werden 1 – Angaben zum Grund und Boden benötigt. Klicken sie nun auf den Button „Gemeindebezogene Aufstellung hinzufügen“.

Auf dieser Seite wählen Sie die Gemeinde aus, in der die Immobilie liegt. Klicken sie dann auf die Schaltfläche „Flurstücksbezogene Daten hinzufügen“.

Hier kommen wir nun zu den Daten der Immobilie. Jetzt wird ein Grundbuchauszug, die Teilungserklärung oder der Kaufvertrag benötigt. Alle hier geforderten Daten sind in mindestens einer dieser Unterlagen zu finden. Alternativ steht ihnen der Grundsteuer-Viewer zur Verfügung. Auf diesen gehen wir in einem weiteren Artikel intensiver ein.
WICHTIG: In Zeile 4 tragen sie die gesamte Grundstücksgröße ein. Hier wird nicht nach der Größe der Wohnung gefragt. In der Zeile 6 tragen Sie die Miteigentumsanteile der Wohnung ein. In unserem Beispiel sind das 500/10.000 MEA. Haben sie diese Maske ausgefüllt, übernehmen sie die Daten mit einem klick auf den Button „Flurstücksbezogene Daten Übernehmen“

Jetzt befinden wir uns auf der Seite „Gemeindebezogene Aufstellung“. Die vorher eingegebenen Daten sollten nun hier erscheinen.
ACHTUNG: Sind in Ihrem Grundbuchauszug, der Teilungserklärung oder dem Kaufvertrag mehrere Flurstücks-Nummer verzeichnet, müssen sie diese auch angeben. Wiederholen sie dazu den einfach den vorherigen Schritt, indem sie auf den Button „Flurstücksbezogene Daten hinzufügen“ klicken.
Kontrollieren sie die Angaben. Bestätigen Sie dann die Eingabe mit einem Klick auf den Button „Gemeindebezogen Aufstellung übernehmen“.

Inzwischen befinden wir uns wieder auf der Seite 1 – Angaben zum Grund und Boden. In unserem Beispiel können wir hier noch einmal die Gemeinde und Flurstücksnummer/nummern sehen und prüfen. Mehr müssen wir hier nicht tun. Fahren wir fort mit einem Klick auf den Button „Nächste Seite“

Der Punkt 2 – Angaben zu Gebäude / Gebäudeteilen. Da sich auf unserem Beispielgrundstück kein weiteres Gebäude befindet, müssen wir hier lediglich die Wohnungsdaten eingeben. Klicken sie dazu auf den Button „Gebäude / Gebäudeteil hinzufügen“. Die Eingabemaske hier ist recht einfach gehalten. Die notwendigen Daten hierzu kennen Sie aus dem FF oder finden sie in der Wohn- und Nutzflächenberechnung oder in der Teilungserklärung. Sofern Sie nun die Daten ihrer Wohnung eingegeben haben, bestätigen Sie die Eingabe mit „Gebäude / Gebäudeteil übernehmen“.
Sollten sich auf dem Grundstück weitere Gebäude befinden müssen diese auch angegeben werden.
Garagen, die in räumlichem Zusammenhang zur Wohnnutzung stehen, bleiben bei der Ermittlung der Gebäudeflächen bis zu einer Fläche von 50 m² (Freibetrag) unbeachtet.
Nebengebäude, die in räumlichem Zusammenhang zur Wohnnutzung stehen, bleiben bis zu einer Fläche von 30 m² (Freibetrag) bei der Ermittlung der Gebäudeflächen unbeachtet. Ein Nebengebäude kann beispielsweise eine Scheune oder ein Gartenhaus sein.
Der jeweilige Freibetrag wird nicht automationsunterstützt abgezogen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Ermittlung Ihrer Flächen.
Beispiel 1: Garage (35 m²) abzüglich Freibetrag (50 m²) = zu berücksichtigende Fläche (-15 m²) -> Eintragung entfällt.
Beispiel 2: Garage (57 m²) abzüglich Freibetrag (50 m²) = zu berücksichtigende Fläche (7 m²) -> Es sind 7 m² im Feld Nutzfläche unter der Bezeichnung Garage einzutragen.

Nun befinden wir uns wieder auf der Seite Punkt 2 – Angaben zu Gebäude / Gebäudeteilen. Die im Vorfeld eingegebenen Wohnungsdaten sehen wir hier nun in Kurzfassung. Diese noch einmal prüfen! Sind alle Gebäude beziehungsweise Gebäudeteile eingetragen?
Bestätigen sie die Eingabe mit „Nächste Seite“.

Die folgenden Angaben können wir in unserem Beispiel unbeachtet lassen.
Mit einem Klick auf „Nächste Seite“ können sie das überspringen.
Gemeint sind hier:
3 – Angaben bei Vollständiger Grundsteuerbefreiung
„Nächste Seite“
4 – Angaben bei einheitlicher und vollständiger Grundsteuerermäßigung
„Nächste Seite“
5 – Zusätzliche Angaben bei Grundsteuerermäßigung
„Nächste Seite“
6 – Herrichtung für steuerbefreite Zwecke
„Nächste Seite“
7 – Zivilschutz
„Nächste Seite“
8 – Zusätzliche Angaben bei neuem Wohnungs-/Teileigentum
„Nächste Seite“
9 – Gebäude auf fremden Grund und Boden / Erbpacht
„Alles Prüfen“
Jetzt haben sie es fast geschafft. Das System wird ihnen nun verraten, ob irgendwo irgendeinen Fehler gefunden hat. Sind Fehler erkannt, sehen sie in der linken Spalte welche Fehler das sind. Direkt über diese Fehlermeldung können sie die Fehler auch beheben.
Sollte im Prüfmodus alles passen, klicken sie auf „Weiter“

Grundsteuererklärung für die Eigentumswohnung absenden.
Formular absenden:
Hier sehen sie erneut eine Zusammenfassung ihrer gemachten Angaben. Prüfen sie diese erneut und geben Sie im Anschluss ihre Grundsteuererklärung, mit einem letzten Klick auf die Schaltfläche ABSENDEN ab. Das Formular ist nun auch in ihrem ELSTER-Portal hinterlegt.
Das war es auch schon.
Ich hoffe, ich konnte ihnen das Thema Grundsteuererklärung für eine Eigentumswohnung etwas nahebringen. Nehmen sie sich dazu etwas Zeit und folgen sie der Anleitung, dann merken auch sie, das die Abgabe zur Grundsteuererklärung nicht so kompliziert ist, wie es erscheint.
HINWEIS: Wir sind Immobilienmakler in Hannover und Region. Wir bewerten Immobilien, verkaufen Immobilien und wir vermieten Immobilien. Auch geben wir keine Grundsteuererklärung für die Eigentumswohnung andere oder unserer Kunden ab. Wir übernehmen auch keine steuerrechtliche Beratung. Wenden sie sich dazu immer an ihren Steuerberater.