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Immobilie bewerten
Sie möchten Ihre Immobilie bewerten? Dann nutzen Sie unsere Immobilienbewertung für Häuser und Wohnungen.
Eine Immobilie bewerten, das ist für einen Profi nicht schwer, bedarf jedoch einer gewissen Kenntnis. Aber neben Parametern wie Baujahr der Immobilie, Lage, Ausstattung, Typ und Qualität gibt es viele weitere wertbeeinflussende Faktoren, welche den Objektwert mindern oder erhöhen können. Sogar eine Objektbesichtigung ist unvermeidbar um eine Immobilie fachgerecht einzuwerten.
Das Bewertungsverfahren
Mit dem Ertragswert‑, dem Sachwert- und dem Vergleichswertverfahren gibt es in Deutschland drei zugelassene Bewertungsverfahren für eine Immobilie.
Deshalb nutzen wir auch bei jeder Immobilienbewertung alle drei Verfahren und ermitteln so den optimalen Wert einer Immobilie.
Das Ertragswertverfahren.
Beim Ertragswertverfahren ist der Verkehrswert einer Immobilie aus den Mieteinnahmen abgeleitet. Im Vordergrund steht die Frage, wie viel Gewinn ein Käufer mit der Immobilie erzielen kann. Das Ertragswertverfahren findet vor allem Anwendung bei vermieteten Wohnimmobilien. Auch bei gemischten Wohn- und Gewerbeimmobilien wird das Ertragswertverfahren angewendet, um den Wert der Überschüsse aus Einnahmen und Kosten zu berechnen.
Das Sachwertverfahren
Diese Methode eignet sich zur Wertermittlung von Immobilien, die selbst genutzt werden. Der Sachwert einer Immobilie setzt sich wie beim Ertragswertverfahren zum einen aus dem Bodenrichtwert zusammen. Zum anderen sind die Herstellungskosten des auf dem Grundstück befindlichen Gebäudes, also Haus oder Wohnung, und die Herstellungskosten der Außenanlagen, wie Garagen oder Gartenschuppen, für die Berechnung des Sachwerts relevant.
Das Vergleichswertverfahren
Im Gegensatz zum Ertragswertverfahren und dem Sachwertverfahren, bildet das Vergleichswertverfahren am präzisesten das Marktgeschehen ab. Deshalb wird es sehr häufig zur Verkehrswertermittlung von Immobilien eingesetzt. Der ermittelte Wert wird als realistischer betrachtet, weil Angebot und Nachfrage den Markt prägen und beispielsweise nicht die Herstellungskosten eines Gebäudes, auf denen etwa das Sachwertverfahren basiert.
Die Unterlagen zum Immobilien bewerten
Zu jeder Immobilienbewertung gehört es, dass man sich auch mit den Unterlagen zum Bewertungsobjekt beschäftigt. Nur so lassen sich wertrelevante Eigenschaften einer Immobilie aufspüren. Fragen Sie sich einmal selbst. ob eine Immobilienbewertung über ein online-Portal ohne Kenntnis der Unterlagen zur Immobilie so richtig sein kann.
Sollten Ihnen Unterlagen fehlen, so können wir diese (mit einer entsprechenden Vollmacht von Ihnen) gern auf Wunsch bei den zuständigen Behörden anfordern.
Immobilie bewerten Unterlagen-Checkliste für Wohnungen
- Grundbuchauszug
- Baulastenverzeichnis
- Teilungserklärung
- Amtlicher Katasterplan (Liegenschaftskarte)
- Baujahr des Gebäudes
- Bauunterlagen – vermaßt (Grundriss der Wohnung, ggf. Gebäudeschnitt, Ansichten)
- Baubeschreibung (wenn vorhanden)
- Angaben zur Wohnfläche (kann auch durch uns ermittelt werden)
- Angabe zu den Modernisierungen des Gebäudes und der Wohnung in den letzten 15 Jahren
- Energieausweis
- Angaben zum Denkmalschutz (wenn vorhanden)
- Angaben zur Höhe der Miete (falls zutreffend)
- Angaben zum Hausgeld und zur Höhe der Instandhaltungsrücklagen
Immobilie bewerten Unterlagen-Checkliste für Häuser
- Grundbuchauszug
- Baulastenverzeichnis
- Amtlicher Katasterplan (Liegenschaftskarte)
- Baujahr des Gebäudes
- Bauunterlagen – vermaßt (Grundrisse, Gebäudeschnitt, Ansichten)
- Baubeschreibung (wenn vorhanden)
- Angaben zur Wohnfläche (kann auch durch uns ermittelt werden)
- Angabe zu den Modernisierungen des Gebäudes in den letzten 15 Jahren
- Energieausweis (kann auch durch uns erstellt werden)
- Angaben zum Denkmalschutz (wenn vorhanden)
- Angaben zur Höhe der Miete (falls zutreffend)
Anhand dieser Aufstellung lässt sich wieder einmal mehr sehr schön zeigen, das eine Immobilienbewertung in 2 Minuten kaum realisierbar ist.
Die Bodenrichtwerte beziehen wir dabei immer stichtagsbezogen und aktuell vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte.
Die gesetzlichen Regelungen zur Immobilienbewertung finden sich in der ImmoWertV
Wir ermitteln gern den Wert Ihrer Immobilie, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Folgt nach der Wertermittlung Ihrer Immobilie der Verkauf durch uns, ist und bleibt die Bewertung völlig gebührenfrei für Sie. Andernfalls berechnen wir lediglich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 0,001 % des Immobilienwertes.
Für ein gebührenfreies Vorabgespräch kontaktieren Sie uns gern.
Oder Übermitteln sie und die ersten Eckdaten Ihrer Immobilie bereits hier.